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Im 11. Jahrhundert wurde es üblich, den Namen des Wohnsitzes als zweiten Namen zum Vornamen zu setzen. Die „von Schartau (Schartow)“ – ein ritterbürtiges Geschlecht – sind später allerdings nicht durch einen Adelsbrief in den Adelsstand erhoben worden.

Das Wappen der Familie von Schartau 4

1 Landkarte Erzbistum Magdeburg und Herzogtum Anhalt: Blaeu 1645-Archiepiscopatus Maghdeburgensis et Anhaltinus Ducatus cum terris adjacentibus
2 Rosenstock E.: Ostfalens Rechtsliteratur unter Friedrich II. – Texte und Untersuchungen, Weimar 1912
3 Autobiografie des Johann F. Benedict Schartow (1831) auf https://homorechte-galerie.hpage.com/familiensaga-2.html
4 Aufzeichnung von Anneliese Wittke geb. Schartow (undatiert) auf https://homorechte-galerie.hpage.com/familiensaga-2.html